Pflege im eigenen Zuhause
Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – über einen kurzen Zeitraum oder aber auch über längere Zeit hinweg. Neben altersbedingten Beschwerden können beispielsweise ein Unfall oder eine Krankheit der Auslöser dafür sein. Oft sind die Betroffenen dann nicht mehr in der Lage den eigenen Haushalt zu übernehmen, geschweige denn sich selbst zu pflegen. Somit sind sie auf Hilfe durch Bekannte oder Angehörige angewiesen, was sich unangenehm anfühlen kann. Und wenn diese aufgrund der eigenen alltäglichen Verpflichtungen keine Zeit für eine umfassende Unterstützung finden, fällt die Entscheidung oftmals auf den Umzug in ein Pflegeheim. Das plötzliche Verlassen des vertrauen und geliebten Zuhauses ist allerdings auch nicht immer die richtige Lösung und kann für viel Kummer bei den Betroffenen sorgen. Wir von „Curatus – wir pflegen“ entlasten Sie und ihre Angehörigen, indem wir unsere Klienten und Klientinnen im Alltag unterstützen. Dazu gehört neben hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unter anderem Hilfe bei der Körperpflege, beim Zubettgehen und Aufstehen, beim An- und Auskleiden oder Unterstützung beim Essen und Trinken. Außerdem übernehmen wir die, durch einen Arzt angeordnete, medizinische Pflege im eigenen Zuhause.
Unser Standort in Colnrade bildet das Kerngeschäft unserer Arbeit und ist unter anderem der Sitz unserer Verwaltung. Von dort aus arbeiten unsere kompetenten und emphatischen Mitarbeiter:innen täglich daran unsere Klienten und Klientinnen mit einer Vielzahl an Touren im Früh-, und Spätdienst zu unterstützen und zu versorgen. Zusätzlich steht für akute pflegerische Notfälle eine 24 Stunden Rufbereitschaft zur Verfügung.
GRUNDPFLEGE
Die Grundpflege umfasst die gewöhnlich regelmäßig wiederkehrende Unterstützung unserer Klienten und Klientinnen bei der Bewältigung ihrer alltäglichen Grundbedürfnisse. Dazu gehören körperbezogene Maßnahmen wie beispielsweise Waschen und Zähneputzen, Essen und die Förderung der Bewegungsfähigkeit. Anspruch auf diese Pflegedienstleistung haben Menschen ab dem Pflegegrad 1. Sie erfolgt im eigenen Zuhause und wird durch unsere hochkompetenten Mitarbeiter:innen mit größter Sorgfalt durchgeführt. Ein enger und persönlicher Draht zu unseren Klienten und Klientinnen auf Basis von Ehrlichkeit, Transparenz und Empathie liegt uns dabei sehr am Herzen.
BEHANDLUNGSPFLEGE
Die Behandlungspflege beschreibt die medizinische Versorgung unserer Klienten und Klientinnen, die nach einer ärztlichen Anordnung im eigenen Zuhause der pflegebedürftigen Menschen durchgeführt wird. Darunter fallen neben der regelmäßigen Vorbereitung und Verabreichung notwendiger Medikamente, sowie der Blutdruck- und Blutzuckermessung auch die Wundversorgung. Um eine optimal auf das Individuum abgestimmte Pflegedienstleistung ermöglichen zu können, arbeiten wir stets in enger Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Haus- bzw. Facharzt. Die Kosten für die Behandlungspflege werden nach einem Genehmigungsverfahren von der Krankenkasse übernommen. Sollten Sie Fragen bezüglich der Prüfung durch die Krankenkasse haben oder Hilfe bei der Beantragung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite.
HAUSWIRTSCHAFT UND BETREUUNG
Solange der Mensch körperlich und geistig fit ist, kann er sich um die Aufgaben des alltäglichen Lebens kümmern. Sollte es aber zu einem Unfall, einer Krankheit oder altersbedingten Beschwerden kommen, können hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Last werden. All das bedeutet jedoch nicht, dass die Betroffenen ihr Zuhause aufgeben müssen und nun vollständig pflegebedürftig sind. Vielmehr benötigen Sie Hilfe bei Hausarbeiten wie der Reinigung der Wohnung oder dem Waschen der Wäsche, sowie dem Zubereiten von Mahlzeiten oder eine Begleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen und Spaziergängen. Wir vom Pflegedienst „Curatus – wir helfen“ unterstützen Sie gerne in Ihrem Alltag, ermöglichen Ihnen aber gleichzeitig ihr selbstbestimmtes Leben in Ihrer gewohnten Umgebung beibehalten zu können. Darüber hinaus werden ihre Angehörigen entlastet. Die Kosten hierfür werden durch die Pflegeversicherung, im Rahmen des Anspruchs Ihres Pflegegrades, übernommen.